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   LSG Niedersachsen-Bremen, 11.05.2016 - L 14 U 197/15   

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https://dejure.org/2016,99889
LSG Niedersachsen-Bremen, 11.05.2016 - L 14 U 197/15 (https://dejure.org/2016,99889)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 11.05.2016 - L 14 U 197/15 (https://dejure.org/2016,99889)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 11. Mai 2016 - L 14 U 197/15 (https://dejure.org/2016,99889)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 08.12.1998 - B 2 U 222/98 B

    Auswahl der Sachverständigen als Ausdruck der Unabhängigkeit der Gerichte

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 11.05.2016 - L 14 U 197/15
    Es stellt nach der Rechtsprechung des BSG kein "Parteigutachten" dar und kann daher im Wege des Urkundsbeweises verwertet und ggf. auch alleinige medizinische Grundlage der gerichtlichen Entscheidung sein (vgl. BSG, Beschluss vom 8. Dezember 1998 - Az.: B 2 U 222/98 B - Rn. 9 m.w.N. - zitiert nach juris; siehe auch Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 11. Auflage 2014, § 128 Rn. 7f), wenn - wie bereits oben ausgeführt - keine Anhaltspunkte dafür bestehen, dass das Gutachten fehlerhaft ist.
  • LSG Baden-Württemberg, 23.01.1997 - L 10 U 2051/95

    Sachverständigenablehnung im Verwaltungsverfahren

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 11.05.2016 - L 14 U 197/15
    Selbst wenn der Senat eine entsprechende Rüge der Befangenheit bereits zu diesem Zeitpunkt unterstellt, wäre diese nicht rechtzeitig erfolgt, was aber in entsprechender Anwendung von § 406 Abs. 2 Satz 2 ZPO erforderlich gewesen wäre (zur Berücksichtigung eines Befangenheitsantrags im Verwaltungsverfahren siehe auch LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 23. Januar 1997 - Az.: L 10 U 2051/95; siehe auch Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 11. Auflage 2014, § 128 Rn. 7f und Mutschler in Kasseler Kommentar zum Sozialversicherungsrecht, Band 2, § 17 SGB X, Rn. 3).
  • BSG, 30.10.2007 - B 2 U 4/06 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit - bandscheibenbedingte

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 11.05.2016 - L 14 U 197/15
    Das SG hat hierzu völlig zutreffend in seinem Urteil vom 10. Juni 2015 ausgeführt, dass damit die Gewährung von Rentenleistungen nicht Gegenstand des Rechtsstreits ist (siehe hierzu auch ausdrücklich BSG, Urteil vom 30. Oktober 2007 - Az.: B 2 U 4/06 R - Rn. 11 bis 13 - zitiert nach juris).
  • BSG, 15.02.2005 - B 2 U 1/04 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Bindung des Revisionsgerichts an tatsächliche

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 11.05.2016 - L 14 U 197/15
    Das betrifft nicht nur die in § 55 Abs. 1 Nr. 3 SGG ausdrücklich vorgesehene Feststellung des ursächlichen Zusammenhangs einer Gesundheitsstörung mit einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit, sondern auch die Feststellung des Eintritts des Versicherungsfalls in Fällen, in denen vom Versicherungsträger bereits das Vorliegen eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit bestritten wird (BSG, Urteil vom 15. Februar 2005 - Az.: B 2 U 1/04 R - Rn. 13 - zitiert nach juris).
  • BSG, 07.09.2004 - B 2 U 46/03 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - Pflegeperson -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 11.05.2016 - L 14 U 197/15
    Bei sinnentsprechender Auslegung des klägerischen Vorbringens ist deswegen von einer kombinierten Anfechtungs- und Feststellungsklage (BSG, Urteil vom 7. September 2004 - Az.: B 2 U 46/03 R - Rn. 11 - zitiert nach juris) auszugehen, ob die bei der Klägerin festgestellten Hautveränderungen Folge einer BK nach der Ziffer 5101 der Anlage 1 zur BKV sind.
  • LSG Baden-Württemberg, 23.10.2015 - L 8 U 1012/14

    Gesetzliche Unfallversicherung - Sozialdatenschutz - Löschungsanspruch gem § 84

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 11.05.2016 - L 14 U 197/15
    Selbst wenn der Senat eine Frist von längstens einem Monat der im Sozialrecht sonst üblichen Rechtsbehelfsfrist als angemessene Überlegungsfrist zu Grunde legt (siehe hierzu LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 23. Oktober 2015 - Az.: L 8 U 1012/14 - Rn. 49 - zitiert nach juris), wäre die Rüge der Befangenheit sowohl im Schriftsatz vom 20. Januar 2014, als auch im Schriftsatz vom 26. Februar 2016 danach unzweifelhaft verspätet, weil die Bestellung der Gutachter bereits mit Schreiben vom 19. Dezember 2012 erfolgt, das Gutachten bereits am 30. Mai 2013 sowie die letzte Stellungnahme am 5. Dezember 2013 erstattet war bzw. die Klägerin sich auf ein Schreiben der Beklagten vom 16. Dezember 2013 bezieht.
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